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Hinweisgeberschutzgesetz 

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die Hinweisgeberrichtlinie der EU in nationales Recht um. Hiernach werden alle Unternehmen und Verbände in den Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, ein Hinweismanagement im Unternehmen einzurichten, das u. a. auch ein Hinweisgebersystem (in der Richtlinie „interner Meldekanal“ genannt) umfasst, wenn sie mehr als 50 Mitarbeiter haben. 

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen. 

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. 

Der Verpflichtung ein System für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen einzurichten, sind wir in unserem Unternehmen selbstverständlich nachgekommen. Sie können es über den untenstehenden Link aufrufen. 

Gelangen Sie hier zu unserem Hinweisgebersystem.